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Fragen zum aktuellen Terminablauf

Wir sind für euch da!
 

An oberster Stelle steht selbstverständlich Ihre und auch unsere Sicherheit. Darum haben wir uns intensiv mit den Vorgaben und Hygienevorschriften beschäftigt. Wir geben unser Bestes, auch mit möglichen Einschränkungen eine Wohlfühlatmosphäre zu schaffen und Ihren Termin unvergesslich und bezaubernd zu gestalten!

 

 

Die wichtigsten Fragen zum aktuellen Terminablauf in der Corona-Zeit haben wir hier zusammengestellt:

 

  • Ab wann sind Termine zur Anprobe oder zur Absteckung wieder möglich?
    Wir freuen uns, wieder persönlich für Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten da sein dürfen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch zwingend notwendig. Da wir in dieser Zeit nur eine Beratung in unserem Atelier vornehmen (auch wenn wir zwei Beratungsräume haben für parallel geführte Anproben), bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine gewisse Terminflexibilität gefordert ist. Die Samstagstermine werden dadurch vorübergehend rar.

    Anbei die aktuellen Öffnungsbedingungen für uns als Einzelhandel im Landkreis Pfaffenhofen:


    - Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.

    - Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.

    - Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).

    - Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.
     


  • Wie viel Begleitpersonen darf ich mitbringen?
    Bitte beschränken Sie sich auf ein bis zwei Begleitpersonen (es gelten immer die aktuell allgemein-geltenden Kontakt- und Coronaregeln).  Unser Tipp: Nutzen Sie den Überraschungseffekt der dadurch entsteht. Das Kleid wird durch diese Maßnahme definitiv zu einem der bestgehüteten Geheimnisse und jeder Gast wird darauf hin fiebern, Sie das erste Mal in Ihrem Traumkleid sehen zu dürfen.


  • Muss ich einen Mundschutz tragen?
    Die aktuellen Vorgaben schreiben es verpflichtend vor. Auch Ihre Beraterin ist Mundschutz ausgestattet. Zudem steht Ihnen Desinfektionsmittel beim Eingang frei zugänglich zur Verfügung.


  • Wird die Abstandsregelung eingehalten?
    Selbstverständlich achten wir auf die Abstandsregelung! Den Kontakt, welcher bei Hilfe beim Kleideranziehen (Reißverschluss schließen, Absteckung) entsteht, halten wir so kurz wie möglich und treten überwiegend über Ihren Rücken heran. Wir vermeiden Berührungen "Face-to-Face" vollständig.


  • Muss ich beim Parken auf etwas achten?
    Nein, wir führen aktuell nur eine einzige Beratung im Geschäft durch – und dies nur nach Terminvereinbarung. Damit sind Sie die einzige Person, die den Parkplatz nutzt. Bzw. handelt es sich vor dem Laden um öffentliche (kostenfreie) Parkplätze.

Hinweis: Termine finden nur statt, wenn es die Vorgaben der Landesregierung erlauben.
Das Brautatelier befindet sich im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Sie haben noch weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns an!

 

Wir freuen uns auf Sie! Gleich hier einen Termin vereinbaren.